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Erbrecht

Eine Erbschaft anzutreten oder auszuschlagen, einen Erbschein nach ausländischem Recht zu beantragen, ein Testament zu errichten, ein Nachlaßverfahren oder ein erbschaftsrechtliches Streitverfahren vor den Zivilgerichten zu führen sowie viele erbrechtliche Fragen zu Erbfolge, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Ersatz-, Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnisse erfordern oftmals anwaltliche Beratung oder Vertretung. Hier ist, wenn international-privatrechtlich ausländisches Erbrecht anzuwenden ist, die Kenntnis der jeweiligen Rechtsordnung von großer Bedeutung, wie etwa kroatisches, bosnisch-herzegowinisches oder serbisches Erbrecht.